Urteil: Fortsetzung des Mietverhältnisses gegebenfalls erforderlich
In die Entscheidung floss auch ein, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich sei. Doch obwohl die Mieter erst mal in der Wohnung bleiben dürfen, berücksichtigt das Gericht auch die Interessen der Vermieterin. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde nun auf ein marktübliches Niveau angehoben.Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22
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