|

Gerichtsentscheid: Kündigung wegen Stromdiebstahl nicht in jedem Fall gerechtfertigt

Gemäß der Entscheidung des Amtsgerichts Leverkusen darf ein Vermieter einem Mieter nicht fristlos kündigen, wenn dieser Strom für sein Elektroauto gestohlen hat. Im konkreten Fall hatten Mieter wiederholt ihr Hybridfahrzeug an einer allgemeinen Steckdose im Mehrfamilienhaus aufgeladen, was zu Unmut bei den Nachbarn führte. Obwohl der Schaden nur 48 Euro betrug, sprach der Vermieter eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Diebstahl den Hausfrieden nicht wesentlich gestört hat und es keine vorherige Abmahnung gab.

Das Gericht berücksichtigte, dass der Schaden durch das Aufladen des Fahrzeugs gering war und orientierte sich an der Geringfügigkeitsgrenze für Diebstahl geringfügiger Sachen. Da es keine frühere Abmahnung gab, war die Kündigung ungültig. Die Mieter boten außerdem an, den Schaden in Höhe von 600 Euro zu begleichen. Da das Urteil nicht angefochten wurde, ist es rechtskräftig und zeigt, dass eine fristlose Kündigung bei Stromdiebstahl nicht immer gerechtfertigt ist.

Vermieter sollten Stromdiebstahl genau dokumentieren und alle relevanten Daten sammeln, einschließlich einer Fotodokumentation des manipulierten Stromzählers und möglicher Zeugenaussagen. Vor einer Kündigung muss der Mieter abgemahnt werden. Mieter sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein und darauf achten, keinen unberechtigten Strom zu entnehmen.

© immonewsfeed

Ähnliche Beiträge