Grundsteuer: Widerspruch bei Überbewertung möglich
Eigentümer können gegen zu hoch angesetzte Grundsteuerwerte Einspruch erheben. Erscheinen die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwerte realitätsfern, müssen sie die Möglichkeit zum Widerspruch bekommen. Das ist immer dann der Fall, wenn Eigentümer eine Überbewertung von mindestens 40 Prozent glaubhaft machen können. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden [II B 78/23 (AdV) und II B 79/23…
